Wir rechnen wie alle Arztpraxen nach der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab.
Der maximale Abrechnungsfaktor (2.3-fach) darf bei besonderem Mehraufwand
(z.B. bei fremdsprachlicher Beratung, vermehrtem Zeit- und Arbeitsaufwand, Schwierigkeiten in Diagnostik und Therapie) auf 3.5-fach erhöht werden (1.4.1).
Die Rechnungen werden von allen in- und ausländischen privaten Krankenversicherungen akzeptiert.
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende. Der Patient begleicht die Arztabrechnung und legt diese der Krankenkasse vor.